Die aufeinander abgestimmte Kombination der Kernkompetenzen in den Rechtsgebieten Handels-und Gesellschaftsrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht ermöglicht es mir, zuverlässig und rechtssicher in allen Sachverhalten aus diesen Bereichen als Anwalt zu beraten und vertreten.
So kommt nicht nur die einzelne Kompetenz zum Tragen, sondern Sie profitieren von dem Wissen und der Erfahrungen aus allen vier Rechtsgebieten.Die gleichermaßen für Unternehmen sowie auf der anderen Seite für Privatpersonen ausgeübte Tätigkeit schafft auf beiden Seiten Vorteile. Dies zeigt sich insbesondere in der Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitgeber/Vermieter auf der einen Seite und Arbeitnehmer/Mieter auf der anderen Seite.
Im Rahmen des Erbrechtes sind gerade die Spezialisierungen im Handels-und Gesellschaftsrecht und die Spezialisierung im Immobilienrecht von erheblichem Nutzen, da nicht selten die zu vererbenden Vermögenswerte aus Immobilien und/oder Firmenwerten bestehen oder Übertragungen aus steuerlichen Gründen schon zu Lebzeiten sukzessive vorbereitet und vorgenommen werden müssen. Diese Tätigkeiten erfordern immer auch einen „Blick über den Tellerrand“ des jeweiligen Rechtsgebietes um die Zusammenhänge richtig zu erkennen und die rechtlichen Besonderheiten eines jeden betroffenen Rechtsgebietes optimal berücksichtigen zu können.
Lesen Sie mehr über mich