Kann der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Schadensersatz vom Mieter geltend machen?

Manchmal fällt dem Vermieter auch erst einige Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem ehemaligen Mieter auf, dass die Mietsache nach dem Gebrauch des Mieters doch erhebliche Schäden aufweist, welche der Vermieter vom Mieter ersetzt haben möchte. Doch wie ist solch ein Sachverhalt zu beurteilen, wenn bei der Rückgabe der Mietsache im Übergabeprotokoll vermerkt wurde, dass die Mietsache keinerlei Mängel aufweist?

Gibt der Vermieter im Übergabeprotokoll an, das Mietobjekt sei mangelfrei, so kann der Mieter dies so verstehen, dass gegen ihn keine weiteren Ansprüche des Vermieters bestehen. Dies entschied das OLG Dresden. Denn ein schriftliches Übergabeprotokoll, welches feststellt, dass bei Übergabe keine Mängel vorhanden sind, kann vom Mieter als negatives Schuldanerkenntnis gewertet werden.

Auch sofern ein Mitarbeiter oder eine andere durch den Vermieter vertretungsbefugte Person die Übergabe durchführt und somit die fehlerhafte Mangelfreiheit in das Übergabeprotokoll einträgt, ist der Inhalt des Protokolls dem Vermieter zuzurechnen. Bevollmächtigt der Vermieter eine andere Person zur Übergabe, so handelt diese Person als Vertreter, sodass der Vermieter sich alle Handlungen des Vertreters zurechnen lassen muss, sofern er wirksam vertreten wurde. Das bedeutet, dass der Vermieter auch dann keine nachträglichen Ansprüche mehr gegen den ehemaligen Mieter hat.

Als Vermieter ist es daher besonders wichtig, seine Mitarbeiter gut zu schulen, damit diese mögliche Mängel erkennen und im Übergabeprotokoll korrekt festhalten. Dabei sollte sich der Mitarbeiter an objektive Tatsachen halten und sich nicht von dem Mieter beeinflussen lassen. Denn eine fehlerhafte Dokumentation im Übergabeprotokoll kann, wie oben bereits erwähnt, zur Folge haben, dass dem Vermieter Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln verwehrt werden, welche ihm womöglich zugestanden hätten, sofern die Mängel bereits korrekt im Übergabeprotokoll festgehalten worden wären.

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